KBV IT-Sicherheits-Check für Praxen

Ermitteln Sie kostenlos und ohne Anmeldung, wie gut Ihre Praxis-IT die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV nach § 390 SGB V erfüllt. Je nach Praxisgröße beantworten Sie 56 bis 79 kurze Fragen und sehen am Ende sofort Ihr Ergebnis mit allen offenen Punkten.

Hinweis: Der Check ist eine vereinfachte Selbsteinschätzung in verständlicher Sprache. Er ersetzt keine vollständige Prüfung nach der Richtlinie und keine Rechtsberatung. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.


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Wir senden Ihnen Ihr Ergebnis mit allen offenen Punkten und Erklärungen als übersichtliche E-Mail, ideal zur Weitergabe an Ihr Team oder Ihren IT-Dienstleister.

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EIFBYTE betreut Arztpraxen und psychotherapeutische Praxen im Kreis Euskirchen und im Rheinland. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zur Umsetzung dieser Punkte.

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Die IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen im Überblick

Seit 2021 müssen Arzt- und Psychotherapiepraxen die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV umsetzen. Viele Praxen wissen jedoch nicht genau, welche Anforderungen für sie gelten und wo sie stehen. Unser kostenloser Check übersetzt die Anforderungen in verständliche Ja/Nein-Fragen und zeigt Ihnen in wenigen Minuten, welche Punkte noch offen sind.

Die Ergebnisliste können Sie direkt an Ihr Team oder Ihren IT-Dienstleister weitergeben. Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung wünschen, finden Sie mehr unter IT für Arztpraxen.

Häufige Fragen zum KBV-Check

Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V legt fest, welche Maßnahmen vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen zum Schutz ihrer IT und der Patientendaten umsetzen müssen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sie im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt. Früher war die Grundlage § 75b SGB V.

Das hängt von der Praxisgröße ab. Anlage 1 gilt für alle Praxen, Anlage 2 zusätzlich für mittlere Praxen mit 6 bis 20 ständig mit der Datenverarbeitung betrauten Personen und Anlage 3 zusätzlich für Großpraxen mit mehr als 20 Personen. Anlage 4 betrifft Praxen mit medizinischen Großgeräten, Anlage 5 die Komponenten der Telematikinfrastruktur. Der Check stellt die passenden Fragen automatisch zusammen.

Der Check ist eine vereinfachte Selbsteinschätzung: Die Anforderungen sind in verständliche Fragen übersetzt. Er zeigt zuverlässig, wo Handlungsbedarf besteht, ersetzt aber keine vollständige Prüfung nach dem Wortlaut der Richtlinie und keine Rechtsberatung.

Nein. Ihre Antworten werden nur in Ihrem Browser ausgewertet. Nur wenn Sie den Bericht per E-Mail anfordern, übermitteln wir Ihre E-Mail-Adresse, die Praxisgröße und die offenen Punkte, um Ihnen den Bericht zu senden.

EIFBYTE betreut Arztpraxen und psychotherapeutische Praxen im Kreis Euskirchen und im Rheinland: von der Prüfung über die Umsetzung der Maßnahmen bis zur Dokumentation. Mehr dazu auf unserer Seite IT für Arztpraxen.