Ja, jede Arztpraxis ist verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen der KBV IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V einzuhalten. Dazu gehören Firewall-Schutz, Virenschutz, verschlüsselte Backups, Passwort- und Benutzerverwaltung sowie regelmäßige IT-Wartung. IT-Sicherheit für Arztpraxen ist gesetzliche Pflicht – Verstöße können Abrechnungsprobleme oder Datenschutzstrafen (DSGVO) verursachen.